Das Grundstück ist erschlossen, muss aber noch amtlich vermessen werden. Die hierduch entstehenden Kosten trägt der Verkäufer.
Sollten sich nach der endgültigen Vermessung Abweichungen zur genannten Grundstücksgröße ergeben, erfolgt bei Mehr- oder Minderflächen ein Ausgleich pro Quadratmeter.
Ein genehmigter Bauvorbescheid zur Erstellung eines freistehenden 1,5-geschossigen Einfamilienhauses mit Garage liegt vor.
Privatverkauf, provisionsfrei.
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